In einer Bachelorarbeit an einer Fachhochschule, in einer sozialwissenschaftlichen Masterarbeit oder in einer journalistischen Abschlussarbeit taucht fast immer irgendwann ein Zeitungsartikel auf: die NZZ zum kantonalen Entscheid, der Tages-Anzeiger zur Gemeinde, die SZ oder die FAZ zum selben Vorgang, Der Standard oder Die Zeit zur Einordnung. Die Angabe ist kurz. Die Fehler sind konkret. Dieser Beitrag zeigt, wie du Print und Online, Magazine, Artikel ohne Autor, Paywall-Archive, Live-Ticker, Kommentare und veröffentlichte Interviews in APA 7, Harvard und einer Fussnote belegst — und wann die Zeitung die falsche Quelle ist.
Autorinnen, Autoren und Artikeltitel in den Beispielen sind erfunden. Die Zeitungen gibt es.
Zeitschriftenartikel und Zeitungsartikel sind nicht dasselbe
Ein Zeitschriftenartikel ist ein Beitrag in einer Fachzeitschrift: Autor, Jahr, Aufsatztitel, Zeitschrift, Band, Heft, Seiten, meist ein DOI. Ob Peer Review dahintersteht, ist eine eigene Frage; formal erkennst du die Form an Band und Heft. Die Grundmuster stehen in der Anleitung zum APA-7-Zitieren.
Ein Zeitungsartikel ist ein Beitrag in einer Tages- oder Wochenzeitung: Autor, volles Datum (Tag und Monat, nicht nur das Jahr), Titel, Name der Zeitung, Seite oder URL. Kein Band, kein Heft, in der Regel kein DOI. Die Zeitung ist das Trägermedium, nicht der Verlag im Buch-Sinn.
Wer einen NZZ-Artikel wie einen Journal-Artikel schreibt — mit erfundenem Band 12, Heft 3 und einer DOI, die nirgends auflöst —, hat die Quelle falsch eingeordnet. Prüfende sehen das am Eintrag, noch bevor sie den Artikel suchen.
Print und Online-Zeitungsartikel zitieren
Gedruckt und online ist oft derselbe Text, aber nicht dieselbe Angabe.
Print hat eine Seite. Die gehört in die Angabe, bei einem wörtlichen Zitat auch in den Kurzbeleg. Ohne Seite kann niemand die Spalte in der Samstagsausgabe finden.
Online hat eine URL, und zwar die der Zeitung, nicht die der Seite, über die du den Artikel gefunden hast. Eine Seitenzahl gibt es oft nicht. APA erlaubt einen Absatz (Abs. 4), wenn die Absätze stabil sind. Bei einer fliessenden Webseite lässt du den Locator weg, statt eine PDF-Seite zu erfinden, die nur auf deinem Ausdruck existiert.
Wie du eine tote Adresse abfederst, steht bei Linkrot. Warum ein nackter Link kein Beleg ist, steht bei Internetquellen.
Magazine und Wochenzeitungen
Der Spiegel, NZZ Folio oder brand eins sind Magazine: Sie haben oft eine Heftnummer, manchmal einen Jahrgang. Die Heftnummer gehört in die Angabe, wenn sie auf dem Stück steht, das du gelesen hast.
Die Zeit ist eine Wochenzeitung. Hier trägt das Erscheinungsdatum mehr als ein Band. Die Ausgabennummer nimmst du dazu, wenn sie auf dem Titelblatt steht. Du erfindest keinen Jahrgang, nur damit der Eintrag nach Fachzeitschrift aussieht.
Tageszeitung, Wochenzeitung, Magazin: drei Formen, eine gemeinsame Regel. Du zitierst das Stück, das du gelesen hast, mit den Angaben, die darauf stehen.
Zeitungsartikel zitieren nach APA 7
APA 7 setzt im Literaturverzeichnis das Datum hinter den Autor, den Artikeltitel in normaler Schrift, den Zeitungsnamen kursiv. Im Deutschen steht der Tag vor dem Monat. Im Text reicht meist (Vogt, 2024). Zwei Artikel derselben Person im selben Jahr bekommen a und b, das volle Datum steht nur im Verzeichnis. Bei einem wörtlichen Zitat aus der Printausgabe kommt die Seite dazu: (Vogt, 2024, S. 12). Im Verzeichnis selbst steht die Seite ohne «S.».
Print, Tageszeitung:
Vogt, L. (2024, 15. März). Pendlerströme in der Agglomeration Zürich. Neue Zürcher Zeitung, 12.
Online, auf der Verlagsseite:
Keller, J. (2025, 3. Februar). Gemeinden streichen den Nachtbus. Tages-Anzeiger. https://www.tagesanzeiger.ch/…
Ohne Autor. Der Titel rückt nach vorn. Im Text zitierst du die ersten Wörter in Anführungszeichen:
SBB verschieben den Fahrplanwechsel. (2024, 8. November). Neue Zürcher Zeitung. https://www.nzz.ch/…
(«SBB verschieben», 2024)
Agentur statt Personenname. Keystone-SDA, dpa, Reuters oder APA (Austria Presse Agentur) sind der Autor, wenn die Meldung so gezeichnet ist. «Redaktion» ohne Namen behandelst du wie fehlenden Autor, ausser dein Merkblatt sagt etwas anderes.
Keystone-SDA. (2024, 8. November). SBB verschieben den Fahrplanwechsel. Neue Zürcher Zeitung. https://www.nzz.ch/…
Liegt die Meldung nur auf der Seite der Agentur, und Agentur und Website sind derselbe Name, wiederholst du den Namen nicht. Der Titel wird dann kursiv, weil die Meldung eine eigenständige Seite ist und kein Artikel in einer anderen Zeitung:
Reuters. (2025, 3. Februar). Gemeinden streichen den Nachtbus. https://www.reuters.com/…
Wochenzeitung:
Feldmann, M. (2025, 12. Juni). Warum Kantone beim öffentlichen Verkehr unterschiedlich rechnen. Die Zeit, 18.
Magazin mit Heftnummer (die Nummer im Beispiel ist erfunden, wie der Artikel):
Feldmann, M. (2025, 14. Juni). Warum Kantone beim öffentlichen Verkehr unterschiedlich rechnen. Der Spiegel, (25), 42–44.
Harvard
Harvard ist keine einzelne Norm. Autor, Jahr, Titel, Zeitung, volles Datum, Seite oder URL trägt fast jedes Merkblatt. Komma, «verfügbar unter» und das Abrufdatum setzt dein Lehrstuhl. Die Familienregeln stehen in der Harvard-Zitierweise.
Im Text: (Vogt 2024, S. 12)
Print:
Vogt, Lena (2024): Pendlerströme in der Agglomeration Zürich. Neue Zürcher Zeitung, 15. März, S. 12.
Online. Viele deutschsprachige Harvard-Blätter verlangen das Abrufdatum bei jeder URL, auch wenn APA 7 es hier nicht will:
Keller, Jonas (2025): Gemeinden streichen den Nachtbus. Tages-Anzeiger, 3. Februar. Verfügbar unter: https://www.tagesanzeiger.ch/… (abgerufen am 13. Oktober 2026).
Ohne Autor schreiben Harvard-Blätter oft «o. V.» (ohne Verfasser). Das ist hier richtig, in APA 7 nicht:
o. V. (2024): SBB verschieben den Fahrplanwechsel. Neue Zürcher Zeitung, 8. November.
Steht die Agentur in der Zeile, ist sie der bessere Autor als «o. V.».
Fussnoten: Chicago und die deutsche Zitierweise
In Geschichte, Kulturwissenschaft und Teilen der Rechtswissenschaft belegt die Fussnote, nicht die Klammer. Ob dein Fach das so will, klärt der Vergleich Fussnoten und Klammerzitate. Die erste Nennung ist vollständig, die zweite kurz. Die Zeichensetzung folgt dem Merkblatt; das Gerüst ist stabil.
Erste Nennung:
¹ Lena Vogt, „Pendlerströme in der Agglomeration Zürich“, Neue Zürcher Zeitung, 15. März 2024, S. 12.
Kurzbeleg:
² Vogt, „Pendlerströme“, S. 12.
Literaturverzeichnis, wenn dein Lehrstuhl eines neben den Fussnoten verlangt:
Vogt, Lena. „Pendlerströme in der Agglomeration Zürich.“ Neue Zürcher Zeitung, 15. März 2024.
Online ergänzt du die URL der Verlagsseite. Ein Live-Ticker bekommt zusätzlich das Abrufdatum, weil die Seite nach deinem Lesen weiterwächst.
Paywall, Swissdox und welche URL gilt
Eine Paywall ändert die Quelle nicht. Sie ändert nur, wie du an den Text kommst. Zitierfähig ist der Artikel, den du gelesen hast — nicht die drei Sätze davor.
| So hast du den Artikel | Das gehört in die Angabe |
|---|---|
| Verlagsseite, auch hinter dem Login | URL des Artikels auf nzz.ch, tagesanzeiger.ch, faz.net, sueddeutsche.de, derstandard.at, zeit.de. Session-Parameter wie ?token= weglassen |
| Nur über Swissdox, Factiva, Wiso Presse oder PressReader | Zeitung, Datum und Seite aus dem Datensatz, wie bei der Printausgabe. APA 7 nennt die Datenbank nicht; manche Harvard-Merkblätter wollen ihren Namen. Keine Trefferliste, kein Link, der nur mit deinem Login funktioniert |
| Google News, MSN, Apple News, Flipboard | Nichts davon. Den Artikel beim Verlag öffnen und diese Fassung zitieren |
| Nur die gedruckte Ausgabe | Seite, keine URL |
Die Verlags-URL ist die erste Wahl, auch wenn du den Text über die Bibliothek gelesen hast. Sie identifiziert den Artikel. Gibt es keine stabile Verlagsadresse, zitierst du in APA 7 wie die Printausgabe: Zeitung, Datum, Seite, ohne Datenbank und ohne URL. Swissdox oder Factiva nennst du nur, wenn dein Harvard-Merkblatt oder dein Institut den Zugang verlangt. Autorenträger bleibt die Zeitung, nicht «Swissdox» und nicht «Google News». Den Teaser vor der Paywall zu zitieren heisst, eine Stelle zu belegen, die du nicht gelesen hast. Artikel öffnen oder Beleg weglassen.
Aktualisierte Artikel und Live-Ticker
Viele Redaktionen schreiben «Aktualisiert» unter den Titel. Hat sich nur ein Tippfehler geändert, bleibt das ursprüngliche Datum. Hat sich die Aussage geändert, auf die du dich stützt — eine Zahl, ein Zitat, ein Ausgang —, nennst du das Datum der Fassung, die du gelesen hast. APA 7 setzt einfach dieses Datum ein; ein Zusatz wie «aktualisiert am» gehört nicht in die Angabe.
Ein Live-Ticker ist keine feste Seite. APA 7 will das Abrufdatum genau für Quellen, die sich weiter ändern, und setzt es vor die URL:
Keller, J. (2026, 4. März). Streik im Regionalverkehr [Live-Ticker]. Tages-Anzeiger. Abgerufen am 4. März 2026, von https://www.tagesanzeiger.ch/…
Eine Uhrzeit verlangt APA nicht. Notiere sie trotzdem für dich, wenn der Ticker im Minutentakt wächst.
Wenn die Redaktion einen Permalink auf einen einzelnen Eintrag setzt, nimm den. Sonst einen Archivschnappschuss, sobald der Ticker weiterläuft. Ohne eingefrorene Fassung kann eine Woche später niemand mehr sehen, welchen Stand du gemeint hast.
Kommentar und Interview in der Zeitung
Ein Kommentar, ein Gastbeitrag, eine Kolumne hat eine Autorin oder einen Autor. Die Zeitung ist der Ort, nicht die Urheberin der Meinung. Im Text schreibst du, dass Solms das so sieht — nicht, dass «die FAZ gezeigt hat».
Solms, H. (2025, 2. Juni). Die Stadt braucht den Nachtbus nicht [Kommentar]. Frankfurter Allgemeine Zeitung. https://www.faz.net/…
Die eckige Kennzeichnung [Kommentar] ist keine APA-Pflicht. In einer Abschlussarbeit verhindert sie, dass ein Meinungsstück wie eine Meldung gelesen wird.
Ein in der Zeitung veröffentlichtes Interview hat als Autor die Journalistin, die gefragt, gekürzt und eingerahmt hat. Die interviewte Person steht im Titel, nicht im Autor-Feld.
Vogt, L. (2025, 11. April). Gespräch mit Rita Baumgartner über den Nachtbus. Süddeutsche Zeitung. https://www.sueddeutsche.de/…
Im Text: Die Verkehrsdirektorin bindet den Nachtbus an die Gemeindebeiträge (Vogt, 2025). Der Kurzbeleg bleibt Vogt, weil du Vogts Stück gelesen hast. Ein Gespräch, das du selbst geführt hast, ist eine andere Quelle: persönlich, meist unveröffentlicht, mit anderen Regeln. Dafür gibt es den Beitrag zum Experteninterview.
Wann ein Zeitungsartikel als Quelle trägt
Die Zeitung ist oft eine Primärquelle für die Berichterstattung selbst. In Journalistik, politischer Kommunikation und vielen rechts- oder sozialwissenschaftlichen Arbeiten belegst du damit, wie ein Vorgang öffentlich wurde, welche Formulierung in der Überschrift stand, welche Aussage eine Person diesem Blatt gegeben hat. Als Kontext für ein aktuelles Ereignis, zu dem es noch keinen Fachaufsatz gibt, ist sie tragfähig — als Kontext, nicht als Theorie.
Sie ist eine Sekundärquelle, sobald der Artikel eine Studie, eine Statistik oder ein Urteil nur wiedergibt. «Eine Untersuchung zeigt» in der NZZ ist kein Beleg für das Ergebnis. Du suchst die Untersuchung und zitierst sie. Dieselbe Regel gilt für eine Zahl des Bundesamts für Statistik, von Destatis oder Eurostat und für ein Urteil, das die Zeitung zusammenfasst: Die amtliche Publikation oder die Entscheidung ist die Quelle. Den Artikel lässt du weg oder du markierst ihn als Sekundärzitat, wenn das Original wirklich nicht greifbar ist. Verweist der Artikel auf einen Report oder ein Working Paper, gilt dafür die Form der grauen Literatur.
Ein Kommentar belegt die Position seiner Autorin oder seines Autors, nicht den Sachverhalt. Drei Zeitungsartikel ersetzen keine Fachliteratur. Sie zeigen, dass ein Thema öffentlich war.
Häufige Fehler
Den Aggregator zitieren. Google News, MSN und Apple News sind nicht die Zeitung. In der Angabe steht die Verlagsseite.
Nur das Jahr. (Vogt, 2024) im Text reicht. Im Verzeichnis braucht eine Zeitung Tag und Monat.
Den Teaser zitieren. Drei Sätze vor der Paywall sind nicht der Artikel.
Die Datenbank als Autor. «Swissdox» oder «Factiva» ersetzt die Zeitung nicht.
Band und DOI an eine Zeitung hängen. Das ist die Form des Zeitschriftenartikels.
«o. V.» trotz Agenturzeile. Wenn Keystone-SDA oder dpa zeichnet, ist das der Autor. In APA 7 ersetzt sonst der Titel den Autor, nicht «o. V.».
Kommentar als Meldung. Ein Gastbeitrag ist eine Meinung. Der Kurzbeleg nennt die Person.
Zotero ungeprüft übernehmen. Der Connector speichert Zeitungsseiten oft als Webseite, mit dem heutigen Tag als Datum und ohne den Zeitungsnamen. Datum, Zeitung und URL einmal gegen den Artikel halten.
Was du vor der Abgabe prüfst
- Für jeden Artikel geklärt, ob du die Printausgabe, die Verlagsseite oder nur einen Archivdatensatz zitierst — und die Angabe passt zu dieser Fassung.
- Tag und Monat im Verzeichnis, nicht nur das Jahr.
- URL der Verlagsseite, ohne Tracking und ohne Login-Parameter. Kein Google-News-Link.
- Archivartikel aus Swissdox, Factiva, Wiso oder PressReader in APA 7 wie die Printausgabe angegeben, den Datenbanknamen nur, wenn dein Merkblatt ihn verlangt.
- Bei Live-Tickern und aktualisierten Texten das Datum der gelesenen Fassung und, wo die Seite weiterläuft, das Abrufdatum.
- Kommentar und Interview der Person zugeordnet, die den Text verantwortet.
- Keine Studie, Statistik oder Entscheidung nur über die Zeitungsnacherzählung belegt.
Ob Datum, Zeitung und URL zusammenpassen, gehst du in der Reihenfolge aus Quellenangaben prüfen durch. Ob der Satz in deiner Arbeit in dem Artikel steht, den du dazu hochlädst, gleicht Acurio ab. Die Zeitung besorgt das Werkzeug nicht, und es entscheidet nicht, ob dein Lehrstuhl den Artikel als Quelle akzeptiert.
Verlagsseite statt Aggregator, Tag statt nur Jahr, gelesener Text statt Teaser, und die Studie selbst, sobald der Artikel nur von ihr erzählt. Damit hält die Angabe, was der Satz behauptet.