Auf dem letzten Blatt jeder Bachelorarbeit steht ein kurzer Text, den die meisten Studierenden routinemässig unterschreiben — die eidesstattliche Erklärung. Klingt nach Formalie, ist aber das prüfungsrechtlich folgenreichste Blatt der Arbeit. Was bei einem Verstoss passiert und wie du dich vor der Abgabe absicherst.
Was ist eine eidesstattliche Erklärung?
Die Bezeichnung variiert zwischen Hochschulen — du wirst sie auch als Eigenständigkeitserklärung oder Selbstständigkeitserklärung finden. Inhaltlich meinen alle drei in der Regel dasselbe: eine schriftliche Versicherung, dass du deine Arbeit selbst verfasst und korrekt belegt hast.
Eingebunden wird die Erklärung üblicherweise als letztes oder vorletztes Blatt der Bachelorarbeit (nach dem Literaturverzeichnis, vor möglichen Anhängen), oft mit Datum, Ort und handschriftlicher Unterschrift. Manche Hochschulen geben den genauen Wortlaut vor — dann musst du diesen wörtlich übernehmen, nicht umformulieren.
Was steht typischerweise drin?
Auch wenn der Wortlaut variiert, kehren fünf Bausteine in fast jeder eidesstattlichen Erklärung wieder:
- Du hast die Arbeit selbstständig verfasst.
- Du hast keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet.
- Wörtliche und sinngemässe Übernahmen sind als solche kenntlich gemacht.
- Die Arbeit wurde nicht anderweitig als Prüfungsleistung eingereicht.
- Seit 2024 zunehmend Standard: die Nutzung generativer KI (ChatGPT, Claude, Gemini) wird offengelegt — entweder als Verbot oder als Pflicht zur Dokumentation. Mehr dazu im Beitrag ChatGPT als Quelle zitieren.
Mini-Muster
Eine neutrale Beispielformulierung — nicht als Anwaltsersatz und nicht als Ersatz für eine ggf. von deiner Hochschule wörtlich vorgegebene Variante:
“Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen nicht benutzt sowie wörtliche und sinngemässe Zitate als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit wurde in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt. Der Einsatz generativer KI ist in Anhang X dokumentiert.”
Ort, Datum — Unterschrift
Wichtig: hat deine Hochschule eine eigene Formulierung im Prüfungsleitfaden, verwende exakt diese.
Rechtliche Einordnung: Erklärung oder Versicherung an Eides statt?
Hier liegt der entscheidende Unterschied, den viele übersehen.
- “Schlichte” Eigenständigkeitserklärung. Eine reine prüfungsrechtliche Erklärung gegenüber der Hochschule. Verstoss = Sache des Prüfungsamts.
- “Versicherung an Eides statt”. Eine formelle Versicherung im Sinne von § 156 StGB (DE). Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt ist eine Straftat — Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Welche Variante deine Hochschule verlangt, steht in der Prüfungsordnung. Und: auch ohne strafrechtliche Schiene ist ein Verstoss immer prüfungsrechtlich relevant.
Folgen bei Verstoss — gestaffelt
Die Folgen reichen vom ärgerlichen Nichtbestehen bis zur Aberkennung Jahre später. Praktisch greifen sie in dieser Reihenfolge:
1. Nichtbestehen der Arbeit
Der mit Abstand häufigste Fall. Die Bachelorarbeit wird mit “nicht ausreichend” bewertet, häufig mit dem Vermerk “Täuschungsversuch”. Eine Wiederholung ist je nach Prüfungsordnung möglich — oder eben nicht.
2. Exmatrikulation oder Ausschluss vom Studium
Bei vorsätzlicher Täuschung in grossem Umfang kann die Hochschule dich vom Studiengang oder ganz von der Hochschule ausschliessen. Greift typischerweise bei Wiederholungstätern oder bei systematischem Plagiat.
3. Aberkennung eines bereits verliehenen Grades
Auch noch Jahre nach Abschluss möglich. Das ist die Variante, die du aus den Schlagzeilen kennst: Bachelor- oder Masterarbeit wird Jahre später überprüft, der Grad wird aberkannt. Frist: in vielen Hochschulgesetzen lang — teils unbegrenzt bei vorsätzlicher Täuschung.
4. Strafrechtliche Folgen
Bei einer eidesstattlichen Versicherung (§ 156 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. In der Studienpraxis selten verfolgt, kommt aber bei prominenten oder besonders eklatanten Fällen vor.
5. Berufliche Folgen
Wer öffentlich exponiert ist (Wissenschaft, Politik), riskiert beim Bekanntwerden Karriere und Position — die letzten Jahre haben in Deutschland mehrere prominente Fälle gezeigt.
Welche Fehler zählen als Verstoss — und welche nicht automatisch?
Nicht jeder Fehler in der Arbeit verletzt automatisch die eidesstattliche Erklärung. Drei Fälle, die in der Praxis sauber zu trennen sind:
- Plagiat. Klarer Verstoss — du hast versichert, alle Übernahmen kenntlich gemacht zu haben, hast es aber nicht.
- Falschzitat. Kein Verstoss gegen die Erklärung im engeren Sinn, aber ein wissenschaftlicher Fehler, der die Note massiv drücken kann. Mehr zum Unterschied im Beitrag Plagiat vs. Falschzitat.
- Versehentliche Auslassung eines Belegs. Diskussionsfeld. Die Verteidigungslinie ist dann: Sorgfaltspflicht verletzt, aber nicht vorsätzlich getäuscht. Ob das gilt, entscheidet das Prüfungsamt im Einzelfall.
Fehler, Bewertung, Folge — die Übersicht
| Fehler | Bewertung | Typische Folge |
|---|---|---|
| Wörtliches Plagiat | Vorsätzliche Täuschung | Nichtbestehen, ggf. Exmatrikulation |
| Paraphrase ohne Beleg | Täuschung (Vorsatz fraglich) | Nichtbestehen, Notenabzug |
| Falschzitat (verdrehte Aussage) | Wissenschaftlicher Fehler | Starker Notenabzug |
| Nicht offengelegte KI-Nutzung | Täuschung (je nach Ordnung) | Nichtbestehen möglich |
| Selbstplagiat | Täuschung | Nichtbestehen |
| Doppelte Einreichung | Klarer Verstoss | Nichtbestehen, Verfahren |
Wie du dich vor der Unterschrift absicherst
Eine kurze Checkliste für die letzten 48 Stunden vor Abgabe:
- Quellenverwaltung sauber. Jeder Beleg im Text hat einen Eintrag im Literaturverzeichnis und umgekehrt. Praktischer Workflow dazu: Zotero-Workflow-Tipps.
- Plagiatsprüfung selbst laufen lassen. Bevor das Prüfungsamt es tut. Tools wie Turnitin oder PlagScan zeigen dir die offensichtlichen Treffer.
- Inhaltliche Zitatprüfung. Stimmt die Aussage, die du der Quelle in den Mund legst, wirklich mit dem Original überein? Plagiatsprüfer sehen das nicht — Acurio tut es: jedes Zitat gegen das hochgeladene Quell-PDF, Aussage für Aussage.
- KI-Nutzung dokumentieren. Wenn deine Prüfungsordnung Offenlegung verlangt: machs lieber zu transparent als zu wenig. Eine kurze Tabelle im Anhang reicht.
- Eidesstattliche Erklärung wörtlich aus dem Prüfungsleitfaden übernehmen — keine eigenen Umformulierungen.
Fazit
Die eidesstattliche Erklärung ist kein Formularkram, sondern die juristische Klammer um deine Bachelorarbeit — und sie wirkt auch dann noch, wenn der Studiengang längst abgeschlossen ist. Ein Verstoss wird zuerst prüfungsrechtlich verfolgt: Nichtbestehen, Exmatrikulation, im Ernstfall Aberkennung des Grades. Strafrechtlich wird es selten, bei echter Versicherung an Eides statt aber möglich.
Die Unterschrift unter die Erklärung trägst du selbst. Also prüf vor der Unterschrift, dass jedes Zitat hält, was es verspricht — Plagiatsprüfer decken nur die eine Hälfte ab, die inhaltliche Verifikation übernimmt Acurio.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen wende dich an dein Prüfungsamt oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Hochschulrecht.